Allgemeine Geschäftsbedingungen

– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –

CONTENT-DIGITAL.DE ist eine Unternehmung der RADICAL REPUBLIC BRAND&MEDIA DESIGN GMBH

 

Inhalt

  1. PRODUKTION VON VIDEOS UND/ODER BILDERN.. 1
  2. ENTWICKLUNG VON AUGMENTED-REALITY-ANWENDUNGEN.. 4

  

A.      VIDEOPRODUKTION

 

  1. Gegenstand, Anwendungsbereich

 

  • Gegenstand von Buchstabe A. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Produktion von Werbe-, Präsentations- und Image-Videos, insbesondere Produktvideos (nachstehend „Videos“), sowie von Fotos, Designs, Stills aus Videos oder 3D-Animationen oder sonstigen Bildern (nachstehend „Bilder“) durch die Radical Republic Brand and Media Design GmbH (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) für den Kunden (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“).
  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
  • Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.
  1. Leistungen
    • Basis der Preiskalkulation sind die Festlegungen zu Drehbuch, Location und/oder Bildinhalten, wie sie zu Beginn mit dem Kunden getroffen werden.
  • Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden auf Verlangen des Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen ist nicht ersichtlich. Wir werden dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden ablehnen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert zu vergüten.
  1. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere ggf. vom Kunden beizustellende(n) Drehort, Requisiten und Schauspieler bereitzustellen.
  • Property Release: Ist der Drehort und/oder die Location für ein Foto-Shooting vom Kunden bereitzustellen, so ist der Kunde auch dafür verantwortlich, dass ein ggf. verfügungsberechtigter Dritter (bspw. Wohnungseigentümer) eine entsprechende Drehgenehmigung bzw. Fotografiererlaubnis („Property Release“) erteilt.

 

  • Verantwortlichkeit für Inhalte: Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass von ihm zur Einbindung in das Video und/oder Bilder bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte und deren Nutzung für die Herstellung und Nutzung des Videos bzw. der Bilder nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen und nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum wie bspw. Namensrechte, Kennzeichenrechte (Marken, Geschmacksmuster) oder Urheberrechte verstoßen. Sie sichern uns zu, dass Sie über die insoweit erforderlichen Rechte an den Materialien und Inhalten frei verfügen können und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen.
  • Insbesondere Musik: Stellt der Kunde Musikstücke (oder Ausschnitte oder Teile davon) zur Einbindung in das zu produzierende Video bei, so sichert er zu, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt. Dies betrifft insbesondere das Filmherstellungsrecht der Urheber an der Komposition und der Textdichtung (beim Musikverlag, bei der Verwertungsgesellschaft {bspw. GEMA} und/oder beim Urheber selbst anzufragen) sowie das Einblendungsrecht der ausübenden Künstler (Interpreten) und der Tonträgerhersteller an der Aufnahme (bei der Plattenfirma und/oder beim Interpreten selbst anzufragen).
  • Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße im Sinne von Ziffer 3.3. (einschließlich 3.3.1.) in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.
  1. Fertigstellungszeit, Abnahme

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform die Freigabe zu unserem Konzept zu erteilen, sofern dieses Konzept den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen entspricht und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.
  • Ist eine Fertigungszeit vereinbart, so verlängert sich diese, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Billigung von Konzepten oder Entwürfen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
  • Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern das produzierte Video und/oder die produzierten Bilder im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt sind. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch uns und Bereitstellung (zum Online-Abruf oder auf Datenträger) in Textform Mängel anmeldet. Wir weisen den Kunde im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
  1. Urheberrechte
  • Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Video bzw. die Bilder in der vertraglich jeweils vorgesehenen Weise zu nutzen. Eine Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung ist dem Kunden nicht gestattet.. Die Rechtsübertragung bezieht sich auf die fertige Schnittfassung des Videos, nicht auf die ungeschnittene Fassung und/oder sonstige Aufnahmen/ Footage und auch nicht auf die Originaldateien bzw. bei Bildern auf die fertigen Bilder und nicht auf die Originaldateien.
  • Vorstehende Ansprüche entstehen ggf. erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden.

 

  1. Credits
  • Wir sind berechtigt, das Video im Abspann mit angemessenen Credits (Hinweise auf Urheber- und/oder Leistungsschutzberechtigte) zu versehen.
  1. Referenznutzung
  • Wir sind des Weiteren berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie das Video bzw. die Bilder und/oder Ausschnitte davon zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website oder im Rahmen individueller Präsentationen.

 

  1. Stornierung durch den Kunden
  • Eine Stornierung Ihres Auftrags zur Produktion eines Videos und/oder von Bildern ist Ihnen bis zur Fertigstellung dann möglich, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Ein wichtiger Grund erfordert in der Regel, dass der Kündigungsgrund in unserem Risikobereich liegt. Entfällt Ihr Bedarf, so liegt das in der Regel in Ihrem Risikobereich und ist daher in der Regel kein wichtiger Grund.
  • Im Falle einer Stornierung sind wir berechtigt, Ihnen den Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Vergütung und demjenigen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben haben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben, zu berechnen.

 

  • Auch wenn die Voraussetzungen für eine Stornierung nach dieser Ziffer nicht vorliegen, können Sie natürlich jederzeit bei uns anfragen, ob wir mit einer Stornierung einverstanden wären. Wir werden dann jeweils prüfen, ob und zu welchen Konditionen wir Ihrem Stornowunsch nachkommen können.
  1. Mängelrechte

 

  • Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Abnahme. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
  1. Haftung
    • Wir haften für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrlässigen Verhaltens haften, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
  •  Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

B.      ENTWICKLUNG VON AUGMENTED-REALITY-ANWENDUNGEN

 

  1. Gegenstand, Anwendungsbereich

 

  • Gegenstand von Buchstabe A. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Konzipierung und Realisierung von Augmented-Reality-Anwendungen (nachstehend „Anwendung(en)“) durch die Radical Republic Brand and Media Design GmbH (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) für den Kunden (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“). Bei einer solchen Anwendung kann es sich beispielsweise um ein 3D-Objekt handeln, das über eine App live in das Kamerabild eines Endgeräts eingeblendet und so von mehreren Seiten betrachtet werden kann; zur Anwendung im Sinne dieser AGB zählen dabei sämtliche Bestandteile, die von uns bereitgestellt werden, also ggf. auch die App als Wiedergabemedium.
  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne der gesetzlichen Definition in § 14 des bürgerlichen Gesetzbuches, also an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.
  • Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.
  1. Leistungen
    • Die Anwendung wird in Abstimmung mit dem Kunden gestaltet. Umfang, Funktionalitäten und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sind in den Angebotsunterlagen aufgeführt. Sie sind Basis der Preiskalkulation.
  • Open-Source-Software: Soweit bei der Erbringung unserer Leistungen Open-Source-Software eingebunden wird, ist diese selbst nicht Teil unserer Leistungen, wohl aber deren Integration und von uns entwickelte eigenständige Programme wie bspw. Plugins, die mit der betreffenden Open-Source-Software zusammenwirken.
  • Sonstige Drittsoftware: Soweit bei der Erbringung unserer Leistungen sonstige Drittsoftware eingebunden wird, ist diese selbst nicht Teil unserer Leistungen, wohl aber deren Integration und von uns entwickelte eigenständige Programme wie bspw. Plugins, die mit der betreffenden Drittsoftware zusammenwirken.
  • Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits vom Kunde freigegebener Bearbeitungsstufen oder -elemente, auf Verlangen des Kunden umzusetzen. Eine Rechtspflicht von uns zur Durchführung nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche besteht nicht, es sei denn, ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Änderungen ist nicht ersichtlich. Wir werden dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden ablehnen. Mehraufwand aufgrund von Änderungen oder Ergänzungen ist gesondert zu vergüten.

 

  1. Mitwirkungspflichten, Freistellungsverpflichtung des Kunden

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Anwendung einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Tabellen etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung in die Programmierung geeigneten Form bzw. Qualität unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  • Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.
  • Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße im Sinne vorstehender Ziffer 14.2. in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugtes Personal benannt wird, und gewährleistet dessen zeitliche Verfügbarkeit.
  • Ist der Erwerb einer Lizenz an Drittsoftware durch den Kunden vorgesehen, so ist der Kunde verpflichtet, die betreffende Lizenz rechtzeitig zu erwerben.
  1. Fertigstellungszeit, Abnahme

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich durch entsprechende Erklärung in Textform die Freigabe zu unserer Feinplanung zu erteilen, sofern diese Feinplanung den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen entspricht und keine unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nachvollziehbaren Einwände erhoben werden.
  • Ist eine Fertigungszeit vereinbart, so verlängert sich diese, falls Mitwirkungshandlungen des Kunden oder die Billigung von Konzepten oder Entwürfen sich verzögern oder verweigert werden oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
  • Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Anwendung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellungsanzeige durch uns und Online-Stellung in Textform wesentliche Mängel anmeldet. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
  1. Urheberrechte, Quellcode
  • Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Anwendung in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen. Eine Bearbeitung und/oder sonstige Umgestaltung ist dem Kunden nicht gestattet. Wir sind berechtigt, die Homepage der Anwendung mit einem dezenten Urheberhinweis zu versehen. Wir sind des Weiteren berechtigt, Namen und Firmenlogo des Kunden sowie Darstellungen der Anwendung oder Links dorthin zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. in Form von Screenshots der Internet-Präsenz auf unserer Website oder im Rahmen individueller Angebotsunterlagen.
  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Quellcodes, es sei denn, dass die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder dafür eine gesonderte Vergütung vorgesehen haben. Eine Kommentierung des Quellcodes ist nicht enthalten bzw. wäre Gegenstand gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
  • Vorstehende Ansprüche (bzw. eventuellen Ansprüche) entstehen erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungspflichten des Kunden.
  1. Mängelrechte, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

 

  • Ist die Anwendung mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht uns zu. Ein Recht des Kunden, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziffer 18.
  • Der Kunde hat die Anwendung unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
  • Mängelansprüche und –rechte verjähren in einem Jahr nach Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

 

  1. Haftung
    • Wir haften für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrlässigen Verhaltens haften, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.